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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Download AGB Elektrotechnik Ecklbauer

1.) Allgemeines

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wird. Spätestens mit der Entgegennahme des Liefergegenstandes / der Leistungen gelten diese Bedingungen als vom Besteller angenommen. Abweichenden Bestimmungen oder Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen und werden diese nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  2. Abänderungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
  3. Sämtliche Vereinbarungen einschließlich etwaiger Nebenabreden, Zusagen, Beratungen oder sonstiger Erklärungen unserer Mitarbeiter/Vertreter/Erfüllungsgehilfen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Auf die Einhaltung der Schriftform kann von uns nur schriftlich verzichtet werden. Dem Schriftlichkeitsgebot wird auch entsprochen, wenn Schriftstücke per Email an die jeweils andere Vertragspartei übermittelt werden. Die authentische Vertragssprache und auch bei Auslegungsfragen heranzuziehende Sprache ist deutsch.
  4. ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG kann grundsätzlich davon ausgehen, dass Mitarbeiter des Bestellers berechtigt sind im Namen des Bestellers Aufträge zu erteilen, rechtsgeschäftliche Erklärungen für den Besteller abzugeben, Waren zur Bearbeitung zu überbringen oder abzuholen.
  5. Die Anwendung der §§ 9 und 10 E-Commerce-Gesetz (ECG) wird ausgeschlossen.
  6. Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen.
  7. ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG schließt Verträge ausschließlich mit anderen Unternehmern oder Gebietskörperschaften (B2B-Geschäfte).

2.) Angebot

  1. An ein Angebot ist ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG drei Monate gebunden, soweit nicht ausdrücklich eine andere Bindungsfrist vereinbart wurde.
  2. Kostenvoranschläge, Angebote, Zeichnungen und andere beigefügte Unterlagen und damit verbunden die Konzeption der ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG Produkte und Verfahrenstechniken sind geistiges Eigentum der Firma ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG sowie deren Lieferanten und unterliegen den gesetzlichen Urheberrechten. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dritten unbefugten Personen weder vollständig noch teilweise ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht werden. Es gelten hierfür die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

3.) Vertragsabschluss

  1. Die Bestellung gilt erst als angenommen, wenn sie von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG schriftlich bestätigt wird.
  2. Die Beratung unserer Mitarbeiter im Innen- und Außendienst erfolgt nach bestem Wissen und nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik. Sie ist auf normale Betriebsverhältnisse abgestellt. Sollten sich die Einsatzbedingungen in der Zeit zwischen unserem Angebot und der Auslieferung ändern, ist der Besteller verpflichtet, uns dies umgehend schriftlich mitzuteilen.
  3. Für den Fall von elektronisch abgeschlossenen Verträgen gilt: Der Inhalt des Vertrages wird von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG nur für interne Zwecke gespeichert. Es ist nicht möglich dem Besteller nach Vertragsabschluss den Vertragsinhalt erneut zur Verfügung zu stellen. Der Besteller hat den Vertragstext selbst zu speichern bzw. zu verwahren.

4.) Umfang der Lieferung

  1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
  2. Nachträge, Änderungen, etc. des Auftrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG.

5.) Lieferfristen

  1. Die Lieferfrist, die in der Auftragsbestätigung geregelt wird, beginnt mit dem Tag der Versendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kommerziellen Einzelheiten.
  2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist.
  3. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
  4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse wie zB Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, etc., und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Eine angemessene Fristverlängerung tritt auch ein, wenn behördliche oder sonstige für die Ausführung der Lieferung erforderliche Angaben des Bestellers nicht rechtzeitig eingehen. Das gleiche gilt bei nachträglicher Änderung der Bestellung.
  5. Versandfertig gemeldete Ware muss der Besteller sofort abrufen, andernfalls sind wir berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht dann in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in welchem die Versandbereitschaft an ihn gemeldet wurde.
  6. ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Auf die Erfüllung und Fälligkeit der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Bestellers ist dies ohne Einfluss.
  7. Bei Lieferverzögerung oder Lieferverzug ist der Besteller nach Ablauf der gemäß Ziffer 4 und 6 verlängerten Lieferfrist bzw. nach Überschreiten der vereinbarten Lieferfrist nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

6.) Preise/Zahlungen

  1. Die Preise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Versicherung und Verladung, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.
  2. Die Ware wird soweit nach unserem Ermessen erforderlich handelsüblich und auf Kosten des Bestellers verpackt.
  3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zahlbar frei Zahlstelle von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG.
  4. Für abgeschlossene Teile des herzustellenden Werkes oder für eigens angeschaffte oder gelieferte Materialien und Bauteile kann ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG mit Legung von Teilrechnungen angemessene Teilzahlungen verlangen.
  5. Die Annahme von Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung wobei in jedem Fall Zinsen und Kosten der Diskontierung vom Besteller zu tragen sind. Die Bezahlung der Rechnungen tritt erst bei endgültiger Gutschrift ein.
  6. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Annahmeverzug und bei Termins Verlust gelten Verzugszinsen nach § 456 UGB als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der Kunde verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Betreibungskosten, insbesondere gemäß § 1333 ABGB zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden unabhängig von der Widmung des Kunden zuerst auf Kosten, sodann auf bereits aufgelaufene Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital, und zwar zuerst auf die jeweils älteste Fälligkeit, angerechnet.
    7. Dem Besteller stehen keine Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte zu, ausgenommen seine Gegenansprüche sind schriftlich von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER als unbestritten festgestellt und anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt worden.
  7. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von behaupteten Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen, auch in Form von Haft- oder Deckungsrücklässen, zurückzuhalten.
  8. Für den Fall, dass ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG aus vergangenen Vertragsbeziehungen noch offene Forderungen gegen den Besteller zustehen, ist ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG berechtigt, eingehende Zahlungen auch bei anderslautender Widmung entsprechend der Bestimmungen des § 1416 ABGB zu tilgen.
  9. Ein etwaig gewährtes Skonto oder sonstige Nachlässe, werden nur unter der Bedingung gewährt, dass bereits ältere fällige Forderungen gänzlich beglichen sind.

7.) Gefahrübertragung und Entgegennahme

  1. Die Gefahr geht mit Absendung ab Werk auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  2. Transportweg und –art werden von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG bestimmt.
  3. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Absatz IX. entgegenzunehmen. Der Besteller hat die Ware(n) innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Meldung der Versandbereitschaft abzurufen und abzunehmen.
  4. Wird ein mangelfreies Werk vom Besteller nicht fristgerecht abgenommen, kann ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG zu Lasten des Bestellers einen gerichtlich zertifizierten Sachverständigen mit der Feststellung der vertragsgemäßen Herstellung beauftragen. Der Besteller ist verpflichtet, die Untersuchung des Werkes durch den Gutachter zu gestatten. Verweigert der Besteller die Untersuchung, gilt die vertragsgemäße Herstellung als erfolgt. Im Fall der vertragsgemäßen Herstellung hat der Besteller die Kosten des Sachverständigen zu tragen.

8.) Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ware und Ersatzteile bleiben bis zur Begleichung der gesamten finanziellen Verpflichtungen des Bestellers (Kaufpreis, Werklohn, Mahnspesen, etc.) im alleinigen Eigentum von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co Kg. ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG ist auf Kosten des Bestellers zur Kenntlichmachung dieses Eigentumsvorbehaltes berechtigt. Die Entfernung eines solchen Kennzeichens ist unzulässig und wird dadurch die Fälligkeit der gesamten noch offenen Forderung bewirkt.
  2. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Verpfändungen, sowie Beschlagnahmungen oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich mitzuteilen, damit wir unser Exziendierungsrecht geltend machen können. Sollte der Besteller dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haftet er für den ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG entstandenen Schaden.
  3. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus den Weiterveräußerungen gegen weitere Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Er verpflichtet sich die Abtretung in seinen Büchern anzumerken
  4. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer Vereinbarungen zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen könnten. Zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt jedoch hiervon unberührt, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht auftragsgemäß nachkommt. ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG kann verlangen, dass der Besteller uns die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
  5. Sofern die unter Vorbehalt gelieferte Ware mit anderen Waren, die uns nicht gehörten, weiterverkauft wird, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises (einschl. Umsatzsteuer, Zinsen und Betreibungskosten) abgetreten.
  6. Übersteigt der Wert der ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG gestellten Sicherheiten die Höhe der Forderungen von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG, kann ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG insoweit die Sicherung nach eigener Wahl auf Verlangen des Bestellers freigeben.
  7. Im Zeitraum des aufrechten Eigentumsvorbehaltes hat der Besteller die Ware pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten fachmännisch durchzuführen oder durchführen zu lassen.

9.) Haftung und Mängel

  1. ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG gewährleistet für die Dauer von einem Jahr nach dem Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung, dass der Liefergegenstand/die Leistungen frei von Herstellungs- und Materialmängeln bzw. fachgemäß ausgeführt ist und schriftlich zugesicherte Eigenschaften gegeben sind. Der Besteller muss die Ware/die Leistung unmittelbar nach Übernahme prüfen (§§ 377, 378 UGB) und uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Lieferung/Leistungserbringung schriftlich mitteilen. Dies bei sonstigem Erlöschen sämtlicher Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche. Feststellbare Mängel und Transportschäden sind sofort bei Anlieferung zu dokumentieren und dem beauftragten Transportunternehmen und ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG schriftlich mitzuteilen. Jedwede Mängelrügen müssen stets schriftlich und spezifiziert erhoben werden. Bei Unterlassung der Mängelrügepflicht können Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit nicht mehr geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind binnen 12 Monaten ab Übergabe gerichtlich geltend zu machen. Der Besteller ist für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe beweispflichtig, die Vermutungsregel nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind von uns nicht zu vertretende Schäden und Mängel, insbesondere durch unsachgemäße Lagerung, Montage, Betrieb oder Wartung, eigenmächtige Änderung am Liefergegenstand, sonstige kundenbedingte Störungen oder höhere Gewalt und Verschleiß. Die Verwendung bzw. der Einbau von Nicht-Original- oder nicht von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG zugelassener Bauteile/-Ersatzteile sowie die Wartung von Anlagen/Anlagenteilen durch nicht von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG autorisierte Unternehmen schließt jegliche Gewährleistungs- und sämtliche sonstige Ansprüche aus, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht hierdurch verursacht worden ist. Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 1KSchG, gelten für die Haftung für Mängel die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Erfüllung von Gewährleitungsansprüchen erfolgt kostenfrei nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. -leistung. Schlägt die Nachbesserung bzw. -lieferung bzw. Ersatzleistung nach Setzung einer angemessenen Frist durch den Besteller fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Preisminderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG haftet nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ist jedenfalls ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung dem Besteller entstandene Schäden, es sei denn, dass diese auf von uns zu vertretendes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Der Besteller verzichtet auf die Anfechtung eines abgeschlossenen Rechtsgeschäftes aus welchen Rechtsgründen auch immer.
  3. Geringfügige technische Änderungen sowie geringfügige Abweichungen von Zeichnungen, Katalogen, Preislisten, Abbildungen, Rundschreiben, Prospekten etc. die die bedungene Gebrauchsfähigkeit der Ware nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zu Reklamationen.
  4. Übergebene Anwendungshinweise, insbesondere Wartungsvorschriften und Bedienungsanleitungen von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG sind stets zu beachten und hat der Besteller im Zweifelsfall die Stellungnahme von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG einzuholen. Für Mängel und Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Hinweise bzw. der Nichteinholung der Stellungnahme resultieren, haftet ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG nicht; ebenso wenig für eigenmächtige Veränderungen am Kaufgegenstand.

10.) Produkthaftung

  1. Das Rückgriffsrecht gem. § 12 PHG wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der Besteller sohin von einem Dritten aufgrund des PHG in Anspruch genommen werden, erwachsen ihm daraus keine Regressansprüche gegen ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, jene Personen, denen er die Gebrauchnahme bzw. den Betrieb des Vertragsgegenstandes ermöglicht oder an die er diesen weiterveräußert, vollständig über sämtliche Bedienungsanleitungen, Sicherheitsvorschriften und Warnungen zu unterrichten und diese Verpflichtung an seine Kunden zu überbinden.
  3. Wenn der Besteller seinen Pflichten nach Punkt X.2. nicht nachkommt, verpflichtet er
    sich ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG schad- und klaglos zu halten.

11.) Recht und Rücktritt (Unmöglichkeit, Vertragsanpassung)

  1. Treten unvorhergesehen Ereignisse im Sinne von Pkt. V. ein, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, ist der Vertragsinhalt angemessen anzupassen.
  2. Bei drohendem Vermögensverfall des Bestellers (zB Antrag auf Konkurseröffnung, Eröffnung des Ausgleichsverfahrens, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsverzug) können wir ebenfalls mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.

12.) Insolvenz des Kunden

  1. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers Kunden, ist ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG unabhängig von den sonst getroffenen Vereinbarungen (z.B.: Auftragsbestätigung, Zahlungsbedingungen) berechtigt, nach unserer Wahl die Erbringung der Leistungen von der Vorauszahlung oder Sicherstellung des vereinbarten Entgeltes abhängig zu machen.
  2. Eine geforderte Sicherstellung hat durch Bargeld oder abstrakte Bankgarantie zu erfolgen. Eine geforderte Vorauszahlung oder Sicherstellung ist binnen 8 Tagen zu leisten, widrigenfalls der Besteller in Verzug gerät und ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG ohne weitere Nachfristsetzung zum Vertragsrücktritt berechtigt ist. Die Kosten der Vorauszahlung bzw. Sicherstellung trägt der Besteller.

13.) Auftragsstornierung

Wen Wenn der Besteller aus einem Grund, der ihn nicht nach dem Gesetz zum Vertragsrücktritt berechtigt, seinen Vertragsrücktritt erklärt, so ist ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG berechtigt, nach unserer Wahl entweder auf Erfüllung zu bestehen oder eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des vereinbarten Preises zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG vorbehalten.

14.) Datenschutz

1. Der Besteller erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass in Erfüllung der vertraglichen Pflichten, seine personenbezogenen Daten von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

  1. ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GMBH & CO KG verpflichtet sich und ihre Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 Datenschutzgesetz einzuhalten. Beide Vertragsteile verpflichten sich, über den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung und sämtliche interne Informationen und Daten des jeweils anderen Vertragspartners, die ihnen im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Dies gilt auch noch unbegrenzt für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
  2. Jede Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen durch einen der Vertragspartner, die über die bloße Tatsache der Auftragserteilung und deren elementare Bestandteile (Firmenname und Adresse, etc.) hinausgeht, erfordert die nachweisliche ausdrückliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.
  3. Darüber hinaus gelten die Regelungen der unter www.ecklbauer.com veröffentlichten Datenschutzmitteilung von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG.

15.) Gültigkeit/Erfüllungsort/Gerichtsstand/Schiedsklausel

  1. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen aufrechterhalten. Die entsprechende Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die Wortlaut, Sinn und Zweck des Vertrages
    möglichst nahe kommt.
  2. Es gilt ausschließlich formelles und materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Anwendung des UN – Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Verweisungsnormen des IPRG als vereinbart. Als Erfüllungsort wird der Sitz von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG vereinbart. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses und für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus einem solchen Vertragsverhältnis vereinbaren die Vertragsparteien gem. § 104 JN die Zuständigkeit des nach dem Sitz von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes. Nach Wahl von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG kann der Besteller jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand geklagt werden.
  3. Nach Wahl von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER GmbH & Co KG können auch alle Streitigkeiten, die sich aus Verträgen und den darauf basierenden Rechtsgeschäften ergeben oder auf deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des internationalen Schiedsgerichtes der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß dieser Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden werden. Im Rahmen des Schiedsverfahrens ist ausschließlich österreichisches formelles und materielles Recht unter Ausschluss der Anwendung des UN – Übereinkommens über den internationalen Warenkauf und der Verweisungsnormen des IPRG anzuwenden. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist deutsch.

16.) Authentische Vertragssprache

Authentische Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Im Fall der Auslegung ist ausschließlich diese Fassung in deutscher Sprache heranzuziehen. Allfällige Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen haben, auch dann wenn sie von den Vertragsparteien unterfertigt werden sollten, keine Gültigkeit.

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